E-Rechnung erstellen: Schlussrechnung mit Abschlägen als XRechnung

Für Handwerk und Bau. Ab 1. Januar 2027 Pflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (§ 27 Abs. 38 UStG). Die Abschläge werden mit Entgelt und Umsatzsteuer abgesetzt, wie § 14 Abs. 5 UStG es für die Schlussrechnung verlangt.

Ihre Schlussrechnung – Ergebnis

Zahlbetrag (BT-115)
–
Entgelt netto (BT-109)
Umsatzsteuer (BT-110)
Rechnungsbetrag brutto (BT-112)
Abgesetzte Abschläge brutto (BT-113)
davon abgesetzte USt (§ 14 Abs. 5 UStG)

Prüfung:

Betrifft mich die Pflicht?

§ 27 Abs. 38 UStG: Für Umsätze bis 31.12.2026 gehen Papier und (mit Zustimmung) PDF noch. Für Umsätze 2027 nur, wenn der Vorjahresumsatz 800.000 € nicht übersteigt, oder per EDI. Ab 1.1.2028 gilt die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen ohne Übergang (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG).

1 · Rechnung

2 · Positionen (Leistung und Nachträge)

Bezeichnung (BT-153)MengeEinheitEinzelpreis €Netto €

3 · Bereits gestellte Abschlagsrechnungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

NummerDatumEntgelt netto €USt darauf €

Tragen Sie die Steuer so ein, wie sie auf der Abschlagsrechnung stand.

4 · Ihr Betrieb (Verkäufer)

5 · Auftraggeber (Käufer)

6 · Prüfliste – 24 Regeln aus EN 16931, XRechnung 3.0 und UStG

Die Regel-IDs stammen aus dem Schematron von CEN (EN 16931) und KoSIT (XRechnung 3.0). Die Datei wird in Ihrem Browser erzeugt; nichts wird hochgeladen.

Ersetzt keine Steuerberatung. Rechtsgrundlagen: §§ 14, 14a, 14c, 27 Abs. 38 UStG (gesetze-im-internet.de), XRechnung 3.0 (KoSIT), EN 16931.

Vollständigen Rechner öffnen → getreadystack.com