Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Check 2026 – gilt das BFSG für Ihren Online-Shop?

Seit 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Online-Shops mit Verbraucherverträgen. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen – falsch gezählt, drohen bis zu 100.000 € Bußgeld (§ 37 Abs. 2 BFSG).

Ihre Zahlen

Ihr Ergebnis

Teilzeit- und Minijobkräfte in Jahresarbeitseinheiten (anteilig)-
Beschäftigte, die zählen (Jahresarbeitseinheiten, ohne Azubis)-
Köpfe auf der Lohnliste – diese Zahl zählt NICHT-
Weniger als 10 Beschäftigte? (1 = ja, 0 = nein)-
Umsatz ODER Bilanzsumme höchstens 2 Mio. €? (1 = ja, 0 = nein · einer der beiden reicht)-
Kleinstunternehmen nach § 2 Nr. 17 BFSG? (1 = ja, 0 = nein)-
BFSG gilt für Ihren Shop / Ihre Website? (1 = ja, 0 = nein · § 1 Abs. 3 Nr. 5, § 3 Abs. 3 BFSG)-
Bußgeldrahmen, wenn Ihr Shop nicht barrierefrei ist (§ 37 Abs. 2 BFSG, bis zu)-
Wochenstunden, die Sie noch einstellen können, bevor 10 Beschäftigte erreicht sind-
Abstand zur 2-Mio.-€-Grenze beim kleineren Wert (minus = darüber)-

Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.

Hinweis: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Verkaufen Sie Produkte wie E-Reader, Computer oder Smartphones, gelten für diese Produkte eigene Pflichten. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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