Ein langer Berufsschultag zählt nur mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit, nicht pauschal mit 8 Std. (§ 9 Abs. 2 JArbSchG). Wer falsch rechnet, reißt die 40-Std.-Grenze – Bußgeld bis 30.000 € (§ 58 Abs. 4).
Beispielwoche: 42 Std. angerechnet – 3 von 4 JArbSchG-Prüfungen verletzt. Azubi unter 18, 4 Tage à 8,5 Std. im Betrieb plus langer Berufsschultag (8 Std. laut Vertrag), 30 Min. Pause.
| Angerechnete Berufsschulzeit (Std.) | 8 |
| Arbeitszeit der Woche inkl. Berufsschule (Std.) | 42 |
| Über der 40-Std.-Woche (Std.) | 2 |
| Über der Tagesgrenze je Betriebstag (Std.) | 0,5 |
| Vorgeschriebene Pause je Betriebstag (Min.) | 60 |
| Fehlende Pause je Betriebstag (Min.) | 30 |
| Schichtzeit über der Branchengrenze (Std.) | 0 |
| Verstöße in dieser Woche (von 4 Prüfungen) | 3 |
| Bußgeldrahmen je Ordnungswidrigkeit bis (€) | 30.000 € |
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Dieselbe Wochenprüfung als Datei für jede Woche und jeden Azubi, plus Blatt Mehrarbeit nach § 17 Abs. 7 BBiG (Beispiel oben: 2 Std. pro Woche = 50,01 € im Monat).
Warum keine Gratis-Vorlage? Kostenlose Stundenzettel rechnen nach dem Arbeitszeitgesetz für Erwachsene (30 Min. Pause ab 6 Std.). Für unter 18-Jährige gelten 60 Min. Pause ab mehr als 6 Std. und 40 Std. pro Woche einschließlich Berufsschule.
Was ein Fehler kostet: Geldbuße bis zu 30.000 € je Ordnungswidrigkeit (§ 58 Abs. 4 JArbSchG). Prüfen Sie Ihre eigene Woche hier kostenlos, bevor Sie etwas bezahlen.
Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 9, 11, 12, 58 JArbSchG · § 17 Abs. 7 BBiG (gesetze-im-internet.de).