Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?
Aufzeichnungspflicht
—
Rechtsgrundlage der Entscheidung
—
Aufzeichnung fertig bis (7 Kalendertage)
—
Bereithalten bis (2 Jahre)
—
Soll-Monatsentgelt bei 13,90 €
—
Höchststunden im Monat für 603 €
—
Nachzahlung im Prüfzeitraum, brutto
—
Bußgeldrahmen Aufzeichnung (§ 21 Abs. 3 MiLoG)
—
Bußgeldrahmen Mindestlohn (§ 21 Abs. 3 MiLoG)
—
603-€-Grenze
—
Pflicht-Prüfung nach MiLoDokV Entscheidet aus Branche, Beschäftigungsart, Monatsentgelt und Verwandtschaft, ob aufgezeichnet werden muss – mit den Grenzen 4.461 € und 2.974 € und dem Paragrafen, der die Entscheidung trägt.
7-Tage-Frist und 2-Jahres-Aufbewahrung Rechnet aus dem Stichtag das Datum, an dem die Aufzeichnung spätestens fertig sein muss, und den Tag, bis zu dem sie bereitgehalten wird.
Mindestlohn-Lücke 2026 in Euro Rechnet die Differenz zwischen gezahltem Stundenlohn und 13,90 € über Kopfzahl und Prüfzeitraum in einen Betrag um und zeigt die Bußgeldrahmen 30.000 € und 500.000 €.
603-€-Grenze gegen die Stundenzahl Zeigt das Soll-Monatsentgelt bei der eingetragenen Wochenstundenzahl und die Höchststundenzahl, die ein Minijob 2026 noch trägt.
Ergebnis als .csv für die Lohnakte Legt Eingaben und Ergebnis als Datei ab, damit der Nachweis bei der Prüfung neben dem Stundenzettel liegt (Schlüssel nötig).
Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vorher Meldet sich im Browser, bevor der Stichtag läuft, damit die Aufzeichnung nicht nach dem siebten Kalendertag entsteht (Schlüssel nötig).