Arbeitszeit-Check 2026 · § 17 MiLoG: Aufzeichnungsfrist 7 Tage · § 21 MiLoG: Bußgeld bis 30000 EUR

Prüft einen einzelnen Arbeitstag gegen die 7-Tage-Aufzeichnungsfrist, die 2-Jahres-Aufbewahrung und den Mindestlohn 2026

Gezahlter Stundenlohn—EUR/h
Mindestlohn am Arbeitstag—EUR/h
Lohnlücke je Stunde—EUR/h
Nachzahlung für den Monat—EUR
Minijob-Grenze in diesem Jahr—EUR/Monat
Aufzeichnungsfrist endet am—JJJJ-MM-TT
Tage bis zur Frist (minus = versäumt)—Tage
Aufbewahrung bis—JJJJ-MM-TT
Offener Bußgeldrahmen—EUR
Status (offen / versäumt / erledigt)—
7-Tage-Frist je Arbeitstag
Rechnet aus dem Tag der Arbeitsleistung den letzten Tag, an dem Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit noch aufgezeichnet werden dürfen.
2-Jahres-Aufbewahrung
Nennt das Datum, bis zu dem die Aufzeichnung für eine Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereitliegen muss.
Mindestlohn nach Jahr des Arbeitstags
Setzt den Satz, der am Arbeitstag galt, und rechnet daraus Stundenlohn, Lohnlücke und Nachzahlung für den Monat.
Minijob-Grenze aus dem Mindestlohn
Leitet die Geringfügigkeitsgrenze mit der Formel Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3 her, statt eine Jahreszahl zu raten.
Gilt die Aufzeichnungspflicht überhaupt
Prüft Beschäftigungsart, Branche und die Befreiung nach MiLoDokV ab 4461 EUR Monatslohn.
Bußgeldrahmen nach § 21 MiLoG
Zeigt, welcher der beiden Rahmen bei diesem Arbeitstag offen steht: bis 30000 EUR oder bis 500000 EUR.

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