Für Restaurants, Kneipen und Pizzerien. Umsätze aus dem Kassenabschluss, Inventur und Einkauf eintragen: Wareneinsatzquote, Rohgewinn und der Vergleich mit der Richtsatzsammlung 2025 stehen sofort da – mit Abzug von Eigenverbrauch und Personalessen. Ohne Konto, ohne E-Mail.
| Speisenumsatz netto (÷ 1,07) | 240.000,00 € |
| Getränkeumsatz netto (÷ 1,19) | 90.000,00 € |
| Wirtschaftlicher Umsatz netto | 330.000,00 € |
| Warenverbrauch laut Inventur (Anfangsbestand + Einkauf − Endbestand) | 122.100,00 € |
| Eigenverbrauch nach BMF-Pauschbetrag (Personen × Pauschbetrag) | 8.002,00 € |
| Wareneinsatz im Sinne der Richtsätze (Verbrauch − Eigenverbrauch − Personalessen) | 108.698,00 € |
| Wareneinsatzquote (Wareneinsatz ÷ Nettoumsatz) | 32,94 % |
| Rohgewinn I in % des Umsatzes (BMF-Spanne 64–80 %, Mittel 72 %) | 67,06 % |
| Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz (BMF-Spanne 178–400 %, Mittel 257 %) | 203,59 % |
| Rohgewinn I ohne Abzug von Eigenverbrauch und Personalessen | 63,00 % |
| Umsatzlücke zur Richtsatz-Untergrenze 178 % – ohne Abzug gerechnet | 9.438,00 € |
| Umsatzlücke zur Richtsatz-Untergrenze 178 % – richtig gerechnet | 0,00 € |
Rechenweg nach Nr. 8.2.1 der Richtsatzsammlung: Anfangsbestand + Einkauf − Endbestand − Eigenverbrauch (Personen × 4.001 €) − Personalessen = Wareneinsatz. Rohgewinn I = (Nettoumsatz − Wareneinsatz) ÷ Nettoumsatz; BMF-Spanne Gast-, Speise- und Schankwirtschaften 64 bis 80 %.
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Speisen 7 %, Getränke 19 %: § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 01.01.2026 mit 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken (19 %). Der Wareneinsatz wird immer gegen den Nettoumsatz gerechnet – wer brutto teilt, sieht eine zu niedrige Quote.
Eigenverbrauch abziehen: Nr. 8.2.1 der Richtsatzsammlung: Wareneinsatz = Anschaffungskosten ohne Vorsteuer abzüglich der unentgeltlichen Wertabgaben (Entnahmen, Zuwendungen an das Personal, ggf. mit den Pauschbeträgen). BMF-Schreiben vom 23.12.2025: Pauschbetrag 2026 für Gaststätten mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 4.001 € je Person und Jahr ohne Umsatzsteuer (3.173 € ermäßigter, 828 € voller Steuersatz). Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: kein Ansatz, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: die Hälfte.
Der Vergleich des Finanzamts: BMF-Richtsatzsammlung 2025 (BMF-Schreiben vom 25.06.2026), Gast-, Speise- und Schankwirtschaften: Rohgewinnaufschlag 178 bis 400 %, Mittel 257 %; Rohgewinn I 64 bis 80 %, Mittel 72 % des wirtschaftlichen Umsatzes. Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. zu schätzen (§ 162 AO). Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung darf eine Schätzung in der Regel nicht allein auf die Abweichung gestützt werden – aber wer unter 64 % liegt, sollte den Grund kennen, bevor der Prüfer fragt.
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Ein Restaurant mit 330.000 € Nettoumsatz, das den Eigenverbrauch nicht abzieht, liegt im Beispiel 9.438 € unter der Richtsatz-Untergrenze. So sieht die Rechnung aus unserem Wareneinsatz-Rechner aus:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Speisen 256.800 € brutto ÷ 1,07 | 240.000 € |
| Getränke 107.100 € brutto ÷ 1,19 | 90.000 € |
| Nettoumsatz | 330.000 € |
| Warenverbrauch: 6.500 € + 122.800 € − 7.200 € | 122.100 € |
| − Eigenverbrauch 2 × 4.001 € | 8.002 € |
| − kostenloses Personalessen | 5.400 € |
| Wareneinsatz | 108.698 € |
Ohne Abzug: Rohgewinn 63,00 %. Mit Abzug: Wareneinsatzquote 32,94 %, Rohgewinn 67,06 %, Rohgewinnaufschlag 203,59 %.
BMF-Richtsatzsammlung 2025 (BMF-Schreiben vom 25.06.2026), Gast-, Speise- und Schankwirtschaften: Rohgewinnaufschlag 178 bis 400 %, Mittel 257 %; Rohgewinn I 64 bis 80 %, Mittel 72 % des wirtschaftlichen Umsatzes. Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. zu schätzen (§ 162 AO). Mit 63,00 % liegt der Betrieb unter der Spanne. Bei 178 % Aufschlag auf 122.100 € wären 339.438 € Umsatz zu erwarten – 9.438 € mehr als erklärt. Richtig gerechnet liegt derselbe Betrieb mit 67,06 % in der Spanne.
Wichtig: Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung darf eine Schätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein auf die Abweichung gestützt werden. Wer aber unter 64 % liegt, sollte den Grund kennen, bevor der Prüfer fragt.
Nr. 8.2.1 der Richtsatzsammlung: Wareneinsatz = Anschaffungskosten ohne Vorsteuer abzüglich der unentgeltlichen Wertabgaben (Entnahmen, Zuwendungen an das Personal, ggf. mit den Pauschbeträgen). BMF-Schreiben vom 23.12.2025: Pauschbetrag 2026 für Gaststätten mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 4.001 € je Person und Jahr ohne Umsatzsteuer (3.173 € ermäßigter, 828 € voller Steuersatz). Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr: kein Ansatz, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr: die Hälfte. Bei 2 Erwachsenen sind das 8.002 €, monatlich 666,83 €.
§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen seit 01.01.2026 mit 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken (19 %). Der Wareneinsatz wird gegen den Nettoumsatz gerechnet. Wer den Bruttoumsatz teilt, sieht eine zu niedrige Quote.
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern unter 12, Einkauf 128.000 € netto: 3 × 4.001 € Eigenverbrauch. Ohne Abzug Rohgewinn 61,42 % und 23.894 € Lücke zur Untergrenze, richtig gerechnet 66,70 % – in der Spanne.
Die freien Excel-Vorlagen von WHK Controlling und g-wie-gastro teilen Wareneinsatz durch Umsatz. Sie ziehen den Eigenverbrauch nicht ab und vergleichen nicht mit der Richtsatzsammlung. Unser Rechner läuft im Browser, ohne Konto und ohne E-Mail: 8 Eingaben, 12 Ergebnisse.
Die Excel-Mappe hat 5 Tabs: Zahlen · Wareneinsatz · Monate · Eigenverbrauch · Richtsätze: 12 Monatszeilen mit Wareneinsatzquote und Ampel je Monat, Eigenverbrauch für bis zu 8 Personen mit Monatsbuchung 7 % und 19 %, Richtsätze für Gaststätten, Pizzerien und asiatische Restaurants. Zum Vergleich: Digistore24 „Komplettpaket Wareneinsatzberechnung 2019“: 197,00 €.
Er rechnet Speisen mit 7 % und Getränke mit 19 % auf netto, ermittelt den Warenverbrauch aus Inventur und Einkauf und zieht Eigenverbrauch und Personalessen ab. Nr. 8.2.1 der Richtsatzsammlung: Wareneinsatz = Anschaffungskosten ohne Vorsteuer abzüglich der unentgeltlichen Wertabgaben (Entnahmen, Zuwendungen an das Personal, ggf. mit den Pauschbeträgen). Danach zeigt er Wareneinsatzquote, Rohgewinn und Rohgewinnaufschlag neben der BMF-Spanne.
Für Inhaber von Restaurants, Gaststätten, Kneipen und Pizzerien in Deutschland und ihre Buchhaltung, die den Wareneinsatz 2026 für Bilanz oder EÜR ermitteln. BMF-Richtsatzsammlung 2025 (BMF-Schreiben vom 25.06.2026), Gast-, Speise- und Schankwirtschaften: Rohgewinnaufschlag 178 bis 400 %, Mittel 257 %; Rohgewinn I 64 bis 80 %, Mittel 72 % des wirtschaftlichen Umsatzes. Wer darunter liegt, sollte vor der Abgabe wissen, warum.
Die freien Vorlagen von WHK Controlling und g-wie-gastro ziehen den Eigenverbrauch nicht ab und vergleichen nicht mit der Richtsatzsammlung. BMF-Schreiben vom 23.12.2025: Pauschbetrag 2026 für Gaststätten mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 4.001 € je Person und Jahr ohne Umsatzsteuer (3.173 € ermäßigter, 828 € voller Steuersatz). Richtsätze sind ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. zu schätzen (§ 162 AO).
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Die Pauschbeträge 2026 gelten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 laut BMF-Schreiben vom 23.12.2025. Ab 01.01.2027 gelten neue Pauschbeträge, die das BMF für 2027 bekannt gibt. Die Richtsatzsammlung 2025 hat das BMF am 25.06.2026 veröffentlicht; die Spannen prüfen wir mit jeder neuen Sammlung.
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