Für Unternehmen und Selbstständige mit offener Rechnung: Zahlt Ihr Kunde nur einen Teil, wird die Zahlung nach § 367 BGB zuerst auf Kosten und Zinsen angerechnet – nicht auf die Rechnung. Wer einfach „Rechnung minus Zahlung“ mahnt, verschenkt Zinsen und die 40-€-Pauschale. Gerechnet wird taggenau mit 10,27 % bis 30.06.2026 und 10,52 % ab 01.07.2026 (Unternehmer) bzw. 6,27 % / 6,52 % (Verbraucher).
§ 286 Abs. 3 BGB: Ein Unternehmer ist spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung im Verzug.
Taggenau, 365 Tage im Jahr. Der Zahlungstag zählt zum Zeitraum nach der Teilzahlung.
| Verzugszinssatz bis 30.06.2026 (Basiszins 1,27 % + Aufschlag) | - |
| Verzugszinssatz ab 01.07.2026 (Basiszins 1,52 % + Aufschlag) | - |
| Zinsen bis zur Teilzahlung (auf den vollen Betrag) | - |
| Teilzahlung zuerst auf Kosten (§ 367 BGB) | - |
| Teilzahlung danach auf Zinsen (§ 367 BGB) | - |
| Hauptforderung nach der Teilzahlung | - |
| Zinsen nach der Teilzahlung (auf die Restforderung) | - |
| Offene Verzugszinsen | - |
| Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB | - |
| Offene Kosten der Rechtsverfolgung | - |
| Noch offen insgesamt | - |
| „Rechnung minus Teilzahlung“ ergäbe nur | - |
| Das würden Sie ohne Zinsen und Pauschale verschenken | - |
| Jeder weitere Verzugstag ab heute (bis 31.12.2026) | - |
Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Quellen (Stand 26.10.2026): Deutsche Bundesbank, Basiszinssatz nach § 247 BGB – 1,27 % ab 01.01.2026, 1,52 % ab 01.07.2026; §§ 286, 288, 289, 367 BGB. Nächster Wechsel des Basiszinssatzes: 01.01.2027. Keine Rechtsberatung.
Die Excel-Datei mit 3 Tabs (Ihre Rechnung, Forderungsaufstellung, Fehler-Check) für jede weitere überfällige Rechnung: dieselben 14 Zeilen plus das Blatt „Fehler-Check“, das in Euro zeigt, was die vier typischen Rechenfehler bei genau dieser Rechnung kosten (Verbraucher-Satz, Teilzahlung zuerst auf
Einmal zahlen, ein Lizenzschlüssel für dieses Tool. Der Schlüssel erscheint direkt nach der Zahlung.
Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz 1,27 % ab 01.01.2026, 1,52 % ab 01.07.2026 (§ 247 BGB). § 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über Basiszins ohne Verbraucher, Abs. 1: 5 Prozentpunkte, Abs. 5: 40 Euro Pauschale. § 367 Abs. 1 BGB: Te
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Bei einer Rechnung über 4.800,00 € an einen Unternehmer, Verzug seit 01.06.2026 und einer Teilzahlung von 1.500,00 € am 15.08.2026 sind am 31.10.2026 noch 3.519,27 € offen – nicht 3.300,00 €, wie es die schnelle Rechnung „Rechnung minus Zahlung“ ergibt. Die Differenz von 219,27 € geht verloren, wenn Sie die falsche Summe in die zweite Mahnung schreiben.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zinsen bis zur Teilzahlung (30 Tage zu 10,27 %, 45 Tage zu 10,52 %) | 102,77 € |
| Teilzahlung zuerst auf diese Zinsen | 102,77 € |
| Hauptforderung danach (4.800,00 € − 1.397,23 €) | 3.402,77 € |
| Zinsen danach (78 Tage zu 10,52 %) | 76,50 € |
| Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB | 40,00 € |
| Noch offen insgesamt | 3.519,27 € |
§ 367 Abs. 1 BGB legt die Reihenfolge fest: Eine Zahlung, die nicht die ganze Schuld deckt, wird zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Von den 1.500,00 € gehen im Beispiel also zuerst 102,77 € auf die bis zum 14.08.2026 aufgelaufenen Zinsen. Nur 1.397,23 € mindern die Rechnung. Die Hauptforderung bleibt bei 3.402,77 € und verzinst sich weiter.
Wer die Zahlung dagegen direkt von der Rechnung abzieht, mahnt 3.300,00 € und lässt die Zinsen und die Pauschale ganz weg. Die verbreiteten kostenlosen Verzugszinsrechner helfen hier nicht weiter: Sie rechnen mit einem einzigen Betrag bis zu einem Zahlungstag, Teilzahlungen während des Verzugs bilden sie nicht ab.
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli. Laut Deutscher Bundesbank gilt 1,27 % seit dem 01.07.2025 und auch ab dem 01.01.2026, seit dem 01.07.2026 sind es 1,52 %. Gegenüber Unternehmern kommen nach § 288 Abs. 2 BGB 9 Prozentpunkte dazu: 10,27 % bis 30.06.2026 und 10,52 % ab 01.07.2026. Gegenüber Verbrauchern sind es nach § 288 Abs. 1 BGB 5 Prozentpunkte, also 6,27 % und 6,52 %.
Der Rechner teilt jeden Zeitraum am 01.07.2026 auf und rechnet taggenau mit 365 Tagen. Im Beispiel liegen 30 Zinstage vor dem Wechsel und 45 Tage danach, beide noch vor der Teilzahlung; nach der Zahlung folgen 78 Tage zu 10,52 %.
Dieselbe Rechnung an einen Verbraucher ergibt mit 5 Prozentpunkten und ohne Pauschale 3.410,18 €. Gegenüber einem Unternehmer sind es 109,09 € mehr. Die 40-€-Pauschale steht nach § 288 Abs. 5 BGB nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
Bei einer größeren Rechnung wächst der Unterschied: 12.500,00 € an einen Handwerksbetrieb, Verzug seit 15.01.2026, Teilzahlung 5.000,00 € am 20.05.2026, gerechnet bis 31.10.2026 – offen sind 8.354,93 € statt 7.500,00 €.
Nach § 286 Abs. 3 BGB ist ein Unternehmer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung im Verzug, ohne dass Sie mahnen müssen. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Die Excel-Datei rechnet dieselben 14 Zeilen für jede weitere Rechnung und zeigt im Blatt „Fehler-Check“, was vier typische Rechenfehler bei genau dieser Rechnung kosten. Der nächste Wechsel des Basiszinssatzes ist am 01.01.2027.
Er rechnet die Verzugszinsen für eine offene Rechnung nach § 288 BGB taggenau mit 365 Tagen, getrennt für den Basiszins 1,27 % bis 30.06.2026 und 1,52 % ab 01.07.2026. Eine Teilzahlung wird nach § 367 BGB zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Dazu kommt bei Unternehmern die Pauschale von 40 Euro.
Für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige in Deutschland, deren Kunde eine Rechnung zu spät oder nur teilweise bezahlt hat. Gegenüber Unternehmern gelten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und 40 Euro Pauschale, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und keine Pauschale. Sie stellen das mit einem Feld um.
Die verbreiteten kostenlosen Rechner nehmen einen Betrag und ein Zahlungsdatum. Zahlt der Kunde zwischendurch einen Teil, ziehen viele ihn einfach von der Rechnung ab. § 367 BGB rechnet die Zahlung aber zuerst auf Kosten und Zinsen an. Im Beispiel mit 4.800,00 € und 1.500,00 € Teilzahlung sind deshalb 3.519,27 € offen, nicht 3.300,00 €.
Kostenlos ist die komplette Forderungsaufstellung für eine Rechnung im Browser, so oft Sie wollen, ohne Anmeldung. Die Excel-Datei für einmalig 29 US-Dollar speichern Sie je Rechnung, drucken sie als Anlage zur Mahnung aus und sehen im Blatt Fehler-Check, was vier typische Rechenfehler bei dieser Rechnung kosten.
Mahnsoftware wie autoMahntion kostet ab 11,01 Euro pro Monat bei Jahreszahlung, netto, also jedes Jahr wieder. Ein Inkassobüro oder eine Kanzlei berechnet eigene Gebühren. Diese Datei zahlen Sie einmal und rechnen damit jede weitere Rechnung selbst nach, bevor Sie Mahnung oder Mahnantrag abschicken.
Der Basiszinssatz ändert sich nach § 247 BGB zum 1. Januar und 1. Juli. Der nächste Stichtag ist der 01.01.2027; die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den neuen Wert im Bundesanzeiger. Bis 31.12.2026 gelten 1,52 % Basiszins, also 10,52 % gegenüber Unternehmern und 6,52 % gegenüber Verbrauchern.
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