Für Ehepaare mit zwei Gehältern: III/V bringt mehr netto im Monat, holt es aber mit der Pflicht-Steuererklärung zurück (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Wechselantrag für 2026 spätestens bis 30. November 2026 beim Finanzamt (§ 39 Abs. 6 EStG).
| Vorsorgepauschale A (§ 39b Abs. 2 Nr. 3) | - |
| Zu versteuernder Jahresbetrag A | - |
| Vorsorgepauschale B (§ 39b Abs. 2 Nr. 3) | - |
| Zu versteuernder Jahresbetrag B | - |
| Lohnsteuer A in Klasse IV (Jahr) | - |
| Lohnsteuer B in Klasse IV (Jahr) | - |
| Lohnsteuer A in Klasse III (Jahr) | - |
| Lohnsteuer B in Klasse V (Jahr) | - |
| Jahressteuer bei Zusammenveranlagung | - |
| III/V statt IV/IV: mehr netto pro Monat | - |
| Nachzahlung pro Jahr mit III/V | - |
| Faktor nach § 39f EStG | - |
| Erstattung pro Jahr mit IV/IV | - |
| Mehr netto 2026 durch Wechsel jetzt | - |
| Erklärung 2026: Nachzahlung (+) / Erstattung (−) | - |
| Lohnsteuer A mit Faktor (Jahr) | - |
| Lohnsteuer B mit Faktor (Jahr) | - |
| Faktor statt IV/IV: mehr netto pro Monat | - |
Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.
Stand 10.10.2026. Gerechnet nach § 32a EStG (Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €) und § 39b Abs. 2 EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Vorsorgepauschale aus Renten- (9,3 %), Kranken- (7,0 % + halber Zusatzbeitrag), Pflege- (1,8 % + 0,6 % kinderlos) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %, nur bis 1.900 € zusammen mit Kranken/Pflege); Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 101.400 € und 69.750 €. Klasse V nach § 39b Abs. 2 Satz 7 (14.071 € / 34.939 € / 222.260 €), Faktor nach § 39f EStG. Ohne Solidaritätszuschlag (fällt erst über 20.350 € bzw. 40.700 € Steuer an, § 3 SolZG) und ohne Kirchensteuer; für gesetzlich Versicherte, ohne Sonderzahlungen, Pflegebeitrag ohne Sachsen-Sonderregel. Abweichungen zum BMF-Lohnsteuerrechner von wenigen Euro durch Rundung. Wechsel für 2026: Antrag bis 30.11.2026, wirksam ab dem Folgemonat (§ 39 Abs. 6 EStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.
21 $ einmalig: derselbe Rechner als .xlsx mit lebenden Formeln – je Jahr ein Blatt mit Datum, für Wechselantrag, Steuererklärung und Elterngeld-Planung.
Einmal zahlen, ein Lizenzschlüssel für dieses Tool. Der Schlüssel erscheint direkt nach der Zahlung.
§ 39 Abs. 6 Satz 6 EStG: Antrag auf Steuerklassenwechsel für das laufende Jahr spätestens bis zum 30. November; wirksam ab dem Folgemonat (Satz 5). § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG: Mit Steuerklasse V oder Faktor ist die Steuererklärung Pf
Vollversion kaufen — $21Ich habe einen SchlüsselFügen Sie diesen Code in Ihre Seite ein. Er läuft im Browser Ihrer Besucher und bleibt aktuell. Eingaben werden nicht gespeichert.
Für Kanzleien und Unternehmen: Ihr Name und Logo statt unserem, und das Ergebnis + die E-Mail jedes Besuchers in Ihrem Postfach (nur mit seiner Zustimmung) — Pro ab 19 $/Monat. Pro ansehen →
· ReadyStack
Echte Zahlen aus diesem Werkzeug, Zeile für Zeile.

1.333 € Nachzahlung pro Jahr: So viel fordert das Finanzamt von einem Ehepaar mit 5.000 € und 2.000 € Monatsbrutto nach, das von IV/IV auf III/V wechselt. Im Monat sieht der Wechsel gut aus – 170,67 € mehr netto. Mit der Steuererklärung kommt die Rechnung.
| Steuerklassen 2026 (5.000 € / 2.000 € brutto, kinderlos) | Ergebnis |
|---|---|
| Lohnsteuer A in Klasse III (Jahr) | 4.823 € |
| Lohnsteuer B in Klasse V (Jahr) | 3.577 € |
| Jahressteuer bei Zusammenveranlagung | 9.733 € |
| III/V statt IV/IV: mehr netto pro Monat | 170,67 € |
| Nachzahlung pro Jahr mit III/V | 1.333 € |
| Erstattung pro Jahr mit IV/IV | 715 € |
| Faktor nach § 39f EStG | 0,931 |
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Was das Paar am Ende schuldet, ist die Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG) – im Beispiel 9.733 €. Mit IV/IV werden 715 € zu viel einbehalten, die kommen mit der Erklärung zurück. Mit III/V werden 8.400 € einbehalten, also 1.333 € zu wenig.
Mit Klasse V oder einem Faktor ist die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Für 2026 ist sie sieben Monate nach Jahresende fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Wer sie zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat (§ 152 Abs. 5 AO).
Bei 4.000 € und 3.500 € brutto dreht sich das Bild: III/V bringt 51,17 € weniger netto im Monat als IV/IV, und in der Erklärung gibt es 634 € zurück. Klasse V behält bei fast gleichen Gehältern mehr ein, als Klasse III spart. Ein Brutto-Netto-Rechner, der nur eine Klasse auf einmal zeigt, verrät das nicht.
Bei 6.000 € und 1.500 € brutto bringt III/V 310 € mehr im Monat – und 1.929 € Nachzahlung pro Jahr. Der Faktor liegt dort bei 0,862.
Der Faktor nach § 39f EStG ist das Verhältnis aus Splitting-Jahressteuer und der Summe der Lohnsteuer in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen ohne Rundung. Im Beispiel 9.733 € geteilt durch 10.448 € = 0,931. Beide behalten Klasse IV, ihre Lohnsteuer wird mit 0,931 multipliziert. Das bringt 60,08 € mehr im Monat als IV/IV und trifft die Jahressteuer fast genau. Ein Faktor gilt bis Ende des Folgejahres (§ 39f Abs. 1 Satz 9 EStG).
Ein Wechsel für das laufende Jahr muss spätestens am 30.11.2026 beim Finanzamt sein (§ 39 Abs. 6 Satz 6 EStG). Er wirkt ab dem Monat nach dem Antrag. Wer im Oktober beantragt, hat 2026 noch zwei Monate in der neuen Klasse: im Beispiel 341,34 € mehr netto, und die Erklärung 2026 endet trotzdem mit 373,66 € Erstattung, weil zehn Monate IV/IV zu viel einbehalten haben.
Für jeden Partner: Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € und Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 EStG). Die Vorsorgepauschale setzt sich 2026 aus Rente (9,3 %), Krankenversicherung (7,0 % plus halber Zusatzbeitrag), Pflege (1,8 %, kinderlos 2,4 %) und Arbeitslosenversicherung zusammen, mit den Beitragsbemessungsgrenzen 101.400 € und 69.750 €. Darauf folgt der Tarif 2026 mit Grundfreibetrag 12.348 €, für Klasse V die Sonderformel nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten.
Tragen Sie Ihre zwei Monatsgehälter ein. Der Rechner zeigt alle 18 Ergebnisse sofort im Browser.
Er rechnet für Ihr Paar die Jahreslohnsteuer in IV/IV, III/V und IV mit Faktor nach dem Tarif 2026 (§ 32a, § 39b EStG), dazu die gemeinsame Jahressteuer im Splitting. Daraus folgen das Monatsplus mit III/V, die Nachzahlung in der Steuererklärung und der Faktor nach § 39f EStG.
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und gesetzlich krankenversichert sind – etwa vor Elternzeit, Jobwechsel oder Gehaltserhöhung. Wer III/V oder einen Faktor wählt, muss die Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG) und sollte die Nachzahlung vorher kennen.
Ein Brutto-Netto-Rechner zeigt das Monatsnetto für eine Klasse. Ob III/V am Jahresende eine Nachzahlung auslöst, sehen Sie erst, wenn beide Lohnsteuern gegen die gemeinsame Splitting-Steuer gerechnet werden. Genau das macht dieser Rechner, inklusive Faktor und Wirkung eines Wechsels im laufenden Jahr.
Kostenlos und unbegrenzt: alle 18 Ergebnisse für Ihr Paar im Browser, ohne Anmeldung. Die Vollversion für 21 $ einmalig ist dieselbe Rechnung als .xlsx mit lebenden Formeln – je Jahr ein Blatt mit Datum zum Aufheben für Antrag, Steuererklärung und Elterngeld-Planung. Kein Abo.
Die Jahressteuer bleibt gleich, aber mit III/V wird oft zu wenig einbehalten: im Beispiel 5.000 € und 2.000 € brutto sind es 1.333 € Nachzahlung pro Jahr. Wer die Pflicht-Erklärung zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 Abs. 5 AO).
Ein Wechsel für 2026 muss bis 30.11.2026 beim Finanzamt sein (§ 39 Abs. 6 EStG). Zum 1.1.2027 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und damit die Vorsorgepauschale. Ein Faktor, der erstmals 2026 gilt, läuft nach § 39f Abs. 1 Satz 9 EStG bis Ende 2027 und muss danach neu beantragt werden.
Eine Frage, beantwortet von der Person, die es gebaut hat. E-Mail nur, wenn Sie die Antwort zugeschickt möchten.