Steuerklassen Rechner 2026: IV/IV, III/V oder Faktor – Nachzahlung vor dem 30.11. prüfen

Für Ehepaare mit zwei Gehältern: III/V bringt mehr netto im Monat, holt es aber mit der Pflicht-Steuererklärung zurück (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Wechselantrag für 2026 spätestens bis 30. November 2026 beim Finanzamt (§ 39 Abs. 6 EStG).

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Vorsorgepauschale A (§ 39b Abs. 2 Nr. 3)-
Zu versteuernder Jahresbetrag A-
Vorsorgepauschale B (§ 39b Abs. 2 Nr. 3)-
Zu versteuernder Jahresbetrag B-
Lohnsteuer A in Klasse IV (Jahr)-
Lohnsteuer B in Klasse IV (Jahr)-
Lohnsteuer A in Klasse III (Jahr)-
Lohnsteuer B in Klasse V (Jahr)-
Jahressteuer bei Zusammenveranlagung-
III/V statt IV/IV: mehr netto pro Monat-
Nachzahlung pro Jahr mit III/V-
Faktor nach § 39f EStG-
Erstattung pro Jahr mit IV/IV-
Mehr netto 2026 durch Wechsel jetzt-
Erklärung 2026: Nachzahlung (+) / Erstattung (−)-
Lohnsteuer A mit Faktor (Jahr)-
Lohnsteuer B mit Faktor (Jahr)-
Faktor statt IV/IV: mehr netto pro Monat-

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Stand 10.10.2026. Gerechnet nach § 32a EStG (Tarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €) und § 39b Abs. 2 EStG: Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Vorsorgepauschale aus Renten- (9,3 %), Kranken- (7,0 % + halber Zusatzbeitrag), Pflege- (1,8 % + 0,6 % kinderlos) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %, nur bis 1.900 € zusammen mit Kranken/Pflege); Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 101.400 € und 69.750 €. Klasse V nach § 39b Abs. 2 Satz 7 (14.071 € / 34.939 € / 222.260 €), Faktor nach § 39f EStG. Ohne Solidaritätszuschlag (fällt erst über 20.350 € bzw. 40.700 € Steuer an, § 3 SolZG) und ohne Kirchensteuer; für gesetzlich Versicherte, ohne Sonderzahlungen, Pflegebeitrag ohne Sachsen-Sonderregel. Abweichungen zum BMF-Lohnsteuerrechner von wenigen Euro durch Rundung. Wechsel für 2026: Antrag bis 30.11.2026, wirksam ab dem Folgemonat (§ 39 Abs. 6 EStG). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

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§ 39 Abs. 6 Satz 6 EStG: Antrag auf Steuerklassenwechsel für das laufende Jahr spätestens bis zum 30. November; wirksam ab dem Folgemonat (Satz 5). § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG: Mit Steuerklasse V oder Faktor ist die Steuererklärung Pf

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Steuerklassen Rechner 2026: Was III/V ein Ehepaar mit zwei Gehältern wirklich kostet

1.333 € Nachzahlung pro Jahr: So viel fordert das Finanzamt von einem Ehepaar mit 5.000 € und 2.000 € Monatsbrutto nach, das von IV/IV auf III/V wechselt. Im Monat sieht der Wechsel gut aus – 170,67 € mehr netto. Mit der Steuererklärung kommt die Rechnung.

Steuerklassen 2026 (5.000 € / 2.000 € brutto, kinderlos)Ergebnis
Lohnsteuer A in Klasse III (Jahr)4.823 €
Lohnsteuer B in Klasse V (Jahr)3.577 €
Jahressteuer bei Zusammenveranlagung9.733 €
III/V statt IV/IV: mehr netto pro Monat170,67 €
Nachzahlung pro Jahr mit III/V1.333 €
Erstattung pro Jahr mit IV/IV715 €
Faktor nach § 39f EStG0,931

Warum die Jahressteuer gleich bleibt

Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Was das Paar am Ende schuldet, ist die Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG) – im Beispiel 9.733 €. Mit IV/IV werden 715 € zu viel einbehalten, die kommen mit der Erklärung zurück. Mit III/V werden 8.400 € einbehalten, also 1.333 € zu wenig.

Mit Klasse V oder einem Faktor ist die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Für 2026 ist sie sieben Monate nach Jahresende fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Wer sie zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat (§ 152 Abs. 5 AO).

III/V lohnt sich nicht immer

Bei 4.000 € und 3.500 € brutto dreht sich das Bild: III/V bringt 51,17 € weniger netto im Monat als IV/IV, und in der Erklärung gibt es 634 € zurück. Klasse V behält bei fast gleichen Gehältern mehr ein, als Klasse III spart. Ein Brutto-Netto-Rechner, der nur eine Klasse auf einmal zeigt, verrät das nicht.

Bei 6.000 € und 1.500 € brutto bringt III/V 310 € mehr im Monat – und 1.929 € Nachzahlung pro Jahr. Der Faktor liegt dort bei 0,862.

Das Faktorverfahren

Der Faktor nach § 39f EStG ist das Verhältnis aus Splitting-Jahressteuer und der Summe der Lohnsteuer in Klasse IV, auf drei Nachkommastellen ohne Rundung. Im Beispiel 9.733 € geteilt durch 10.448 € = 0,931. Beide behalten Klasse IV, ihre Lohnsteuer wird mit 0,931 multipliziert. Das bringt 60,08 € mehr im Monat als IV/IV und trifft die Jahressteuer fast genau. Ein Faktor gilt bis Ende des Folgejahres (§ 39f Abs. 1 Satz 9 EStG).

Die Frist für 2026: 30. November

Ein Wechsel für das laufende Jahr muss spätestens am 30.11.2026 beim Finanzamt sein (§ 39 Abs. 6 Satz 6 EStG). Er wirkt ab dem Monat nach dem Antrag. Wer im Oktober beantragt, hat 2026 noch zwei Monate in der neuen Klasse: im Beispiel 341,34 € mehr netto, und die Erklärung 2026 endet trotzdem mit 373,66 € Erstattung, weil zehn Monate IV/IV zu viel einbehalten haben.

So rechnet der Rechner

Für jeden Partner: Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 € und Vorsorgepauschale (§ 39b Abs. 2 EStG). Die Vorsorgepauschale setzt sich 2026 aus Rente (9,3 %), Krankenversicherung (7,0 % plus halber Zusatzbeitrag), Pflege (1,8 %, kinderlos 2,4 %) und Arbeitslosenversicherung zusammen, mit den Beitragsbemessungsgrenzen 101.400 € und 69.750 €. Darauf folgt der Tarif 2026 mit Grundfreibetrag 12.348 €, für Klasse V die Sonderformel nach § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Was rechnet der Steuerklassen Rechner 2026?

Er rechnet für Ihr Paar die Jahreslohnsteuer in IV/IV, III/V und IV mit Faktor nach dem Tarif 2026 (§ 32a, § 39b EStG), dazu die gemeinsame Jahressteuer im Splitting. Daraus folgen das Monatsplus mit III/V, die Nachzahlung in der Steuererklärung und der Faktor nach § 39f EStG.

Für wen ist der Rechner gedacht?

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen und gesetzlich krankenversichert sind – etwa vor Elternzeit, Jobwechsel oder Gehaltserhöhung. Wer III/V oder einen Faktor wählt, muss die Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG) und sollte die Nachzahlung vorher kennen.

Warum reicht ein normaler Brutto-Netto-Rechner nicht?

Ein Brutto-Netto-Rechner zeigt das Monatsnetto für eine Klasse. Ob III/V am Jahresende eine Nachzahlung auslöst, sehen Sie erst, wenn beide Lohnsteuern gegen die gemeinsame Splitting-Steuer gerechnet werden. Genau das macht dieser Rechner, inklusive Faktor und Wirkung eines Wechsels im laufenden Jahr.

Was ist kostenlos, was kostet Geld?

Kostenlos und unbegrenzt: alle 18 Ergebnisse für Ihr Paar im Browser, ohne Anmeldung. Die Vollversion für 21 $ einmalig ist dieselbe Rechnung als .xlsx mit lebenden Formeln – je Jahr ein Blatt mit Datum zum Aufheben für Antrag, Steuererklärung und Elterngeld-Planung. Kein Abo.

Was kostet ein Fehler bei der Steuerklassenwahl?

Die Jahressteuer bleibt gleich, aber mit III/V wird oft zu wenig einbehalten: im Beispiel 5.000 € und 2.000 € brutto sind es 1.333 € Nachzahlung pro Jahr. Wer die Pflicht-Erklärung zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat (§ 152 Abs. 5 AO).

Wann ändern sich die Zahlen das nächste Mal?

Ein Wechsel für 2026 muss bis 30.11.2026 beim Finanzamt sein (§ 39 Abs. 6 EStG). Zum 1.1.2027 ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen und damit die Vorsorgepauschale. Ein Faktor, der erstmals 2026 gilt, läuft nach § 39f Abs. 1 Satz 9 EStG bis Ende 2027 und muss danach neu beantragt werden.

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