Arbeitszeit-Nachweis Prüfer 2026 – § 17 MiLoG, MiLoDokV, Zollprüfung

Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?

Aufzeichnungspflicht—
Rechtsgrundlage der Entscheidung—
Aufzeichnung fertig bis (7 Kalendertage)—
Bereithalten bis (2 Jahre)—
Soll-Monatsentgelt bei 13,90 €—
Höchststunden im Monat für 603 €—
Nachzahlung im Prüfzeitraum, brutto—
Bußgeldrahmen Aufzeichnung (§ 21 Abs. 3 MiLoG)—
Bußgeldrahmen Mindestlohn (§ 21 Abs. 3 MiLoG)—
603-€-Grenze—
Kostenlos: die ganze Rechnung oben – Pflicht ja/nein mit Paragraf, Frist 07.11.2026, Aufbewahrung 31.10.2028, Soll-Entgelt 602,33 €, Nachzahlung 1.684,80 €. Ohne Konto, ohne Limit.
Vollversion – $60 einmalig: Ergebnis als .csv für die Lohnakte und Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag. Ein Steuerberater rechnet nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab.
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Pflicht-Prüfung nach MiLoDokV
Entscheidet aus Branche, Beschäftigungsart, Monatsentgelt und Verwandtschaft, ob aufgezeichnet werden muss – mit den Grenzen 4.461 € und 2.974 € und dem Paragrafen, der die Entscheidung trägt.
7-Tage-Frist und 2-Jahres-Aufbewahrung
Rechnet aus dem Stichtag das Datum, an dem die Aufzeichnung spätestens fertig sein muss, und den Tag, bis zu dem sie bereitgehalten wird.
Mindestlohn-Lücke 2026 in Euro
Rechnet die Differenz zwischen gezahltem Stundenlohn und 13,90 € über Kopfzahl und Prüfzeitraum in einen Betrag um und zeigt die Bußgeldrahmen 30.000 € und 500.000 €.
603-€-Grenze gegen die Stundenzahl
Zeigt das Soll-Monatsentgelt bei der eingetragenen Wochenstundenzahl und die Höchststundenzahl, die ein Minijob 2026 noch trägt.
Ergebnis als .csv für die Lohnakte
Legt Eingaben und Ergebnis als Datei ab, damit der Nachweis bei der Prüfung neben dem Stundenzettel liegt (Schlüssel nötig).
Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vorher
Meldet sich im Browser, bevor der Stichtag läuft, damit die Aufzeichnung nicht nach dem siebten Kalendertag entsteht (Schlüssel nötig).

Kostenlos installieren

Kostenlos für die Datei im Editor – ohne Schlüssel, ohne Limit. Der Workspace-Durchlauf und der Bericht fragen nach einem Schlüssel.

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Eine E-Mail, wenn sich diese Regel ändert
Wir beobachten die Vorschriften und Herstellerquellen hinter Arbeitszeit-Nachweis Prüfer 2026 täglich. Ändert sich eine Regel, bekommen Sie genau eine E-Mail mit der Änderung und der aktualisierten Prüfung. Kein Newsletter.

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Das Ergebnis als .csv für die Lohnakte und ein Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag – Achse: Mitnehmen und Wiederholen.

Einmal zahlen, ein Lizenzschlüssel für dieses Tool. Der Schlüssel erscheint direkt nach der Zahlung.

Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab – also 60 bis 150 € pro Stunde.

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Rechenbeispiel

Echte Zahlen aus diesem Werkzeug, Zeile für Zeile.

Eine Gaststätte mit drei Aushilfen, die 2026 noch 12,82 € Stundenlohn zahlt, schuldet nach zwölf Monaten 1.684,80 € brutto Nachzahlung – und muss den Stundenzettel für jeden einzelnen dieser Tage spätestens am Ende des siebten Kalendertages fertig haben.

Seit dem 01.01.2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland bei 13,90 € je Stunde, ab dem 01.01.2027 bei 14,60 €. Die Minijob-Grenze hängt an dieser Zahl und steht 2026 bei 603 €. Wer eine Aushilfe mit 10 Wochenstunden beschäftigt, braucht dafür 602,33 € im Monat – das passt gerade noch. Bei 12 Wochenstunden sind es 722,80 €, und der Minijob ist gekippt.

Die teurere Hälfte der Sache steht aber nicht im Lohnkonto, sondern in § 17 Abs. 1 MiLoG. Wer geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV oder Personal in einer der Branchen aus § 2a SchwarzArbG beschäftigt – Gaststätten und Beherbergung, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Spedition und Logistik, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe –, muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen. Nicht irgendwann: spätestens bis zum Ende des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag. Und diese Aufzeichnung ist zwei Jahre bereitzuhalten. Für den Abrechnungsmonat, der am 31.10.2026 endet, heißt das: fertig bis zum 07.11.2026, im Ordner bis zum 31.10.2028.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft genau diese Branchen, und sie prüft ohne Anmeldung. Der Bußgeldrahmen für eine fehlende oder zu späte Aufzeichnung beträgt 30.000 €, für den unterschrittenen Mindestlohn 500.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).

Die Stelle, an der es die meisten Betriebe erwischt, ist keine der bekannten Zahlen. Es ist die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Deren § 1 nimmt Beschäftigte aus der Aufzeichnungspflicht heraus, deren verstetigtes regelmäßiges Brutto-Monatsentgelt 4.461 € überschreitet. Und § 1 Abs. 2 nimmt auch die heraus, die über 2.974 € liegen, wenn der Arbeitgeber dieses Entgelt für die letzten zwölf Monate nachweislich gezahlt hat. Ehegatte, Kind oder Elternteil des Arbeitgebers stehen ohnehin außerhalb. Diese drei Schwellen entscheiden, ob ein Betrieb für einen Kopf Stundenzettel führen muss oder nicht – und sie werden jedes Jahr angehoben.

Genau hier liegt das Problem mit der schnellen Antwort aus dem Chatbot. Wer heute nach der Aufzeichnungspflicht fragt, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit 12,82 € und 556 € zurück, die Werte aus 2025, und in aller Regel gar keine MiLoDokV-Schwelle. Ein falsches Ja kostet Arbeit, die niemand machen muss. Ein falsches Nein kostet, wenn der Zoll in der Tür steht.

Der Arbeitszeit-Nachweis Prüfer 2026 ist eine Browser-Erweiterung für Chrome, Edge und Firefox und rechnet genau diese Kette in einem Fenster: Branche, Beschäftigungsart, verstetigtes Monatsentgelt, die Zwölf-Monats-Frage, Verwandtschaft, gezahlter Stundenlohn, Wochenstunden, Kopfzahl, Prüfzeitraum, letzter Arbeitstag. Heraus kommen Pflicht ja oder nein mit dem tragenden Paragrafen, beide Datumsangaben, das Soll-Monatsentgelt, die Höchststundenzahl für 603 € und die Nachzahlung in Euro.

Alles davon ist kostenlos, ohne Konto und ohne Limit – im Popup und auf der Webseite, dieselbe Rechnung. Die Vollversion für $60 einmalig fügt die andere Achse hinzu: das Ergebnis als .csv für die Lohnakte und einen Fristwecker, der sich 30, 14 und einen Tag vor dem Stichtag meldet. Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab, also 60 bis 150 € pro Stunde.

Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was prüft dieser Rechner genau?

Er entscheidet für eine einzelne Beschäftigung, ob Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Abs. 1 MiLoG aufzeichnen müssen. Dann rechnet er die Frist von 7 Kalendertagen, die Aufbewahrung von 2 Jahren, das Soll-Monatsentgelt bei 13,90 € und die Nachzahlung für Ihren Prüfzeitraum in Euro aus.

Für wen ist das gemacht?

Für Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die ihre Minijobs und Aushilfen selbst abrechnen: Gaststätten und Beherbergung, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Spedition und Logistik, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe. Genau diese Branchen stehen in § 2a SchwarzArbG und werden vom Zoll geprüft.

Warum reicht ein Chatbot oder ein kostenloser Rechner nicht?

Die meisten nennen weiter den Stundenlohn 12,82 € und die Minijob-Grenze 556 € aus 2025. Seit 01.01.2026 gilt 13,90 € und 603 €. Fast keiner kennt die MiLoDokV-Grenzen 4.461 € und 2.974 €, die darüber entscheiden, ob Sie überhaupt aufzeichnen müssen. Ein falsches Ja kostet Arbeit, ein falsches Nein kostet Bußgeld.

Was ist kostenlos und was kostet $60?

Kostenlos und ohne Konto: die ganze Rechnung, so oft Sie wollen, im Browser und im Popup. Ergebnis, Paragraf, Frist 07.11.2026, Aufbewahrung 31.10.2028, Beträge. Für $60 einmalig kommt die Achse Mitnehmen und Wiederholen dazu: das Ergebnis als .csv für die Lohnakte und ein Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag.

Was kostet dieselbe Auskunft beim Steuerberater?

Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab, also 60 bis 150 € pro Stunde. Der Bußgeldrahmen für eine fehlende Aufzeichnung beträgt 30.000 €, für den unterschrittenen Mindestlohn 500.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).

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