Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?
| Aufzeichnungspflicht | — |
|---|---|
| Rechtsgrundlage der Entscheidung | — |
| Aufzeichnung fertig bis (7 Kalendertage) | — |
| Bereithalten bis (2 Jahre) | — |
| Soll-Monatsentgelt bei 13,90 € | — |
| Höchststunden im Monat für 603 € | — |
| Nachzahlung im Prüfzeitraum, brutto | — |
| Bußgeldrahmen Aufzeichnung (§ 21 Abs. 3 MiLoG) | — |
| Bußgeldrahmen Mindestlohn (§ 21 Abs. 3 MiLoG) | — |
| 603-€-Grenze | — |
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Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?
Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab – also 60 bis 150 € pro Stunde.
Vollversion kaufen — $60Er entscheidet für eine einzelne Beschäftigung, ob Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Abs. 1 MiLoG aufzeichnen müssen. Dann rechnet er die Frist von 7 Kalendertagen, die Aufbewahrung von 2 Jahren, das Soll-Monatsentgelt bei 13,90 € und die Nachzahlung für Ihren Prüfzeitraum in Euro aus.
Für Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die ihre Minijobs und Aushilfen selbst abrechnen: Gaststätten und Beherbergung, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Spedition und Logistik, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe. Genau diese Branchen stehen in § 2a SchwarzArbG und werden vom Zoll geprüft.
Die meisten nennen weiter den Stundenlohn 12,82 € und die Minijob-Grenze 556 € aus 2025. Seit 01.01.2026 gilt 13,90 € und 603 €. Fast keiner kennt die MiLoDokV-Grenzen 4.461 € und 2.974 €, die darüber entscheiden, ob Sie überhaupt aufzeichnen müssen. Ein falsches Ja kostet Arbeit, ein falsches Nein kostet Bußgeld.
Kostenlos und ohne Konto: die ganze Rechnung, so oft Sie wollen, im Browser und im Popup. Ergebnis, Paragraf, Frist 07.11.2026, Aufbewahrung 31.10.2028, Beträge. Für $60 einmalig kommt die Achse Mitnehmen und Wiederholen dazu: das Ergebnis als .csv für die Lohnakte und ein Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag.
Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab, also 60 bis 150 € pro Stunde. Der Bußgeldrahmen für eine fehlende Aufzeichnung beträgt 30.000 €, für den unterschrittenen Mindestlohn 500.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).
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