Arbeitszeit-Nachweis Prüfer 2026 – § 17 MiLoG, MiLoDokV, Zollprüfung

Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?

Aufzeichnungspflicht
Rechtsgrundlage der Entscheidung
Aufzeichnung fertig bis (7 Kalendertage)
Bereithalten bis (2 Jahre)
Soll-Monatsentgelt bei 13,90 €
Höchststunden im Monat für 603 €
Nachzahlung im Prüfzeitraum, brutto
Bußgeldrahmen Aufzeichnung (§ 21 Abs. 3 MiLoG)
Bußgeldrahmen Mindestlohn (§ 21 Abs. 3 MiLoG)
603-€-Grenze
Kostenlos: die ganze Rechnung oben – Pflicht ja/nein mit Paragraf, Frist 07.11.2026, Aufbewahrung 31.10.2028, Soll-Entgelt 602,33 €, Nachzahlung 1.684,80 €. Ohne Konto, ohne Limit.
Vollversion – $60 einmalig: Ergebnis als .csv für die Lohnakte und Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag. 7 Tage volle Rückerstattung. Ein Steuerberater rechnet nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab.
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Pflicht-Prüfung nach MiLoDokV
Entscheidet aus Branche, Beschäftigungsart, Monatsentgelt und Verwandtschaft, ob aufgezeichnet werden muss – mit den Grenzen 4.461 € und 2.974 € und dem Paragrafen, der die Entscheidung trägt.
7-Tage-Frist und 2-Jahres-Aufbewahrung
Rechnet aus dem Stichtag das Datum, an dem die Aufzeichnung spätestens fertig sein muss, und den Tag, bis zu dem sie bereitgehalten wird.
Mindestlohn-Lücke 2026 in Euro
Rechnet die Differenz zwischen gezahltem Stundenlohn und 13,90 € über Kopfzahl und Prüfzeitraum in einen Betrag um und zeigt die Bußgeldrahmen 30.000 € und 500.000 €.
603-€-Grenze gegen die Stundenzahl
Zeigt das Soll-Monatsentgelt bei der eingetragenen Wochenstundenzahl und die Höchststundenzahl, die ein Minijob 2026 noch trägt.
Ergebnis als .csv für die Lohnakte
Legt Eingaben und Ergebnis als Datei ab, damit der Nachweis bei der Prüfung neben dem Stundenzettel liegt (Schlüssel nötig).
Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vorher
Meldet sich im Browser, bevor der Stichtag läuft, damit die Aufzeichnung nicht nach dem siebten Kalendertag entsteht (Schlüssel nötig).

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Gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG und MiLoDokV für diese Beschäftigung – und was kostet der Fehler bei der Zollprüfung?

Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab – also 60 bis 150 € pro Stunde.

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Häufige Fragen

Was prüft dieser Rechner genau?

Er entscheidet für eine einzelne Beschäftigung, ob Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach § 17 Abs. 1 MiLoG aufzeichnen müssen. Dann rechnet er die Frist von 7 Kalendertagen, die Aufbewahrung von 2 Jahren, das Soll-Monatsentgelt bei 13,90 € und die Nachzahlung für Ihren Prüfzeitraum in Euro aus.

Für wen ist das gemacht?

Für Inhaber kleiner Betriebe in Deutschland, die ihre Minijobs und Aushilfen selbst abrechnen: Gaststätten und Beherbergung, Baugewerbe, Gebäudereinigung, Spedition und Logistik, Fleischwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe. Genau diese Branchen stehen in § 2a SchwarzArbG und werden vom Zoll geprüft.

Warum reicht ein Chatbot oder ein kostenloser Rechner nicht?

Die meisten nennen weiter den Stundenlohn 12,82 € und die Minijob-Grenze 556 € aus 2025. Seit 01.01.2026 gilt 13,90 € und 603 €. Fast keiner kennt die MiLoDokV-Grenzen 4.461 € und 2.974 €, die darüber entscheiden, ob Sie überhaupt aufzeichnen müssen. Ein falsches Ja kostet Arbeit, ein falsches Nein kostet Bußgeld.

Was ist kostenlos und was kostet $60?

Kostenlos und ohne Konto: die ganze Rechnung, so oft Sie wollen, im Browser und im Popup. Ergebnis, Paragraf, Frist 07.11.2026, Aufbewahrung 31.10.2028, Beträge. Für $60 einmalig kommt die Achse Mitnehmen und Wiederholen dazu: das Ergebnis als .csv für die Lohnakte und ein Fristwecker 30, 14 und 1 Tag vor dem Stichtag.

Was kostet dieselbe Auskunft beim Steuerberater?

Ein Steuerberater rechnet die Prüfung eines Einzelfalls nach § 13 StBVV mit 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde ab, also 60 bis 150 € pro Stunde. Der Bußgeldrahmen für eine fehlende Aufzeichnung beträgt 30.000 €, für den unterschrittenen Mindestlohn 500.000 € (§ 21 Abs. 3 MiLoG).

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