Der Minijob-Rechner 2027 zeigt Arbeitgebern in einem Schritt, welcher Stundenlohn ab 01.01.2027 mindestens gilt (14,60 €), wie weit das Monatsentgelt von der neuen Grenze von 633 € entfernt ist, wie viele Stunden höchstens möglich sind und was die Lohnanhebung im Monat und im Jahr mehr kostet – kostenlos, mit PDF zum Abheften.
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Der neue Lohn ab 01.01.2027 ist eine Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen — sie ist spätestens an dem Tag schriftlich mitzuteilen, an dem sie wirksam wird (§ 3 Abs. 1 NachwG). Der Jahresservice erstellt diese Mitteilung mit Ihren Zahlen, die monatliche Arbeitszeit-Aufzeichnung (§ 17 MiLoG) und Kalendertermine mit Erinnerung.
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Quellen (gelesen am 18.10.2026): § 1 MiLoV5 · § 8 SGB IV · § 20 SGB IV · § 17 MiLoG · § 21 MiLoG · § 3 NachwG. Die Geringfügigkeitsgrenze gibt das BMAS im Bundesanzeiger bekannt; 633 € ist das Ergebnis der gesetzlichen Formel. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ab 01.01.2027 gilt der Mindestlohn von 14,60 € je Stunde (§ 1 Nr. 2 MiLoV5), und die Minijob-Grenze steigt auf 633 € im Monat (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Wer weiter 13,90 € zahlt, zahlt zu wenig.
Bei 14,60 € je Stunde und 633 € Grenze sind es rund 43,3 Stunden im Monat (633 € ÷ 14,60 €). Der Rechner zeigt die Zahl für Ihren Stundenlohn, auch bei Einmalzahlungen und weiteren Minijobs.
Ja. Der neue Lohn ab 01.01.2027 ist eine Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen und muss spätestens an dem Tag schriftlich mitgeteilt werden, an dem sie wirksam wird (§ 3 Abs. 1 NachwG).