Kapitalertragsteuer Rechner 2026 – Verlustbescheinigung bis 15. Dezember

Verluste bei Bank A, Gewinne bei Bank B: Ohne Verlustbescheinigung, beantragt bis 15. Dezember 2026 (§ 43a Abs. 3 EStG), behält Bank B 26,375 % Kapitalertragsteuer und Soli ein – im Beispiel 1.477 € zu viel.

Ihre Zahlen

Ihr Ergebnis

Kapitalertragsteuer-Satz (§ 32d Abs. 1 EStG, mit Kirchensteuer gemindert)-
Steuersatz gesamt mit 5,5 % Soli und Kirchensteuer-
Steuerpflichtig bei Bank B ohne Verlustbescheinigung-
Steuer, die Bank B 2026 einbehält (ohne Verlustbescheinigung)-
Aktiengewinne nach Abzug der Aktienverluste von Bank A-
Steuerpflichtig mit Verlustbescheinigung (Anlage KAP)-
Steuer 2026 mit Verlustbescheinigung-
Zu viel einbehalten – zurück nur mit Verlustbescheinigung (Antrag bei Bank A bis 15.12.2026)-
Aktienverlust, der danach noch übrig bleibt (Vortrag laut Steuerbescheid)-
Sonstiger Verlust, der danach noch übrig bleibt-

Alles rechnet sich beim Tippen neu. Nichts wird hochgeladen. Gerechnet wird in Ihrem Browser.

Stand: § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG (Antrag auf Verlustbescheinigung unwiderruflich bis 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank, bei der die Verluste liegen), § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne), § 32d Abs. 1 EStG (25 %, mit Kirchensteuer gemindert), 5,5 % Soli, Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Die Erstattung kommt über die Steuererklärung (Anlage KAP). Keine Steuerberatung im Einzelfall.

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