Alkoholsteuer-Rechner 2026 – Spirituosen je Flasche

Die Alkoholsteuer für Spirituosen berechnet sich aus der Menge reinen Alkohols in Hektolitern und dem Steuersatz. Der Rechner nennt 1.303 € je hl A als Regelsatz, 1.022 € für Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer sowie 730 € für Verschlussbrennereien bis 4 hl A. Für Alkopops kommen 5.550 € je hl A hinzu.

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Alkoholsteuer berechnen nach § 2 AlkStG: Regelsatz 1.303 €, Abfindung 1.022 €, Verschluss 730 €, Alkopop +5.550 € je hl A – mit Frist nach § 19 und Säumniszuschlag nach § 240 AO

Reiner Alkohol je Flasche—
Reiner Alkohol gesamt—
Alkoholsteuer—
Alkopopsteuer—
Steuer gesamt—
Steuer je Flasche—
Steueranmeldung bis (§ 19 AlkStG)—
Zahlung fällig am—
Säumniszuschlag (§ 240 AO)—
Jahresgrenze / Hinweis—
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Reiner Alkohol (hl A)
Rechnet Flaschengröße, % vol und Stückzahl in Hektoliter reinen Alkohol um – die Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 1 AlkStG.
Vier Steuersätze
Regelsatz 1.303 €, Abfindungsbrennerei/Stoffbesitzer 1.022 €, Verschlussbrennerei bis 4 hl A 730 €, Alkopop zusätzlich 5.550 € je hl A.
Fristen nach § 19 AlkStG
Steueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats, Zahlung am 5. des zweiten Folgemonats – Wochenende wird auf Montag geschoben.
Säumniszuschlag § 240 AO
1 % des auf 50 € abgerundeten Betrags je angefangenem Monat, drei Tage Schonfrist.
Jahresgrenze
Zeigt den Anteil an 3 hl A (Abfindungsbrennerei, § 9) bzw. 4 hl A (Verschlussbrennerei) und warnt bei Überschreitung.

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Spirituosen-Kalkulator 2026 – Alkoholsteuer je Flasche

4.378,08 € Alkoholsteuer: So viel schuldet eine Kleinbrennerei oder Ginmanufaktur in Deutschland für 1.200 Flaschen à 0,7 l mit 40 % vol zum Regelsatz – fällig am 05.01.2027, wenn die Flaschen am 16.11.2026 das Steuerlager verlassen.

Die Zahl ist kein Schätzwert. Sie folgt aus drei Schritten, die im Alkoholsteuergesetz stehen, und jeder Schritt ist eine Stelle, an der Handrechnungen kippen.

Schritt eins: die Bemessungsgrundlage. Besteuert wird nicht die Flüssigkeit, sondern der reine Alkohol, gemessen in Hektoliter Alkohol (hl A) bei 20 Grad Celsius (§ 2 Abs. 1 AlkStG). Eine 0,7-l-Flasche mit 40 % vol enthält 0,28 l reinen Alkohol. 1.200 Flaschen ergeben 336 l, also 3,36 hl A. Wer stattdessen mit den Litern im Lager rechnet, liegt um den Faktor zweieinhalb daneben.

Schritt zwei: der richtige Satz. § 2 AlkStG kennt drei Sätze. Der Regelsatz beträgt 1.303 € je hl A. Alkohol aus einer Abfindungsbrennerei oder von einem Stoffbesitzer innerhalb der zulässigen Jahreserzeugung kostet 1.022 € je hl A. Der Satz von 730 € je hl A gilt nur für Verschlussbrennereien mit einer Jahreserzeugung bis 4 hl A. Genau hier liegt ein häufiger Fehler: Abfindungsbrenner setzen 730 € an, obwohl für sie 1.022 € gelten. Bei Alkopops kommt nach § 2 AlkopopStG noch die Alkopopsteuer von 5.550 € je hl A obendrauf.

Schritt drei: die Termine. Nach § 19 Abs. 1 AlkStG ist die Steueranmeldung spätestens am 10. Tag des Folgemonats abzugeben, gezahlt wird am 5. Tag des zweiten Folgemonats. Für eine Entnahme am 16.11.2026 heißt das: Anmeldung bis 10.12.2026, Zahlung am 05.01.2027. Fällt ein Termin auf Samstag oder Sonntag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO); eine Entnahme am 03.12.2026 führt deshalb zur Anmeldung bis 11.01.2027.

Was Verspätung kostet, regelt § 240 AO: für jeden angefangenen Monat 1 % des auf 50 € abgerundeten Steuerbetrags. Aus 4.378,08 € werden 4.350,00 €, jeder Monat kostet also 43,50 €. Wer 35 Tage zu spät zahlt, ist bereits im zweiten angefangenen Monat und zahlt 87,00 € Säumniszuschlag. Nur eine Säumnis bis zu drei Tagen bleibt zuschlagsfrei.

Drei Fälle aus dem Rechner zeigen, wie weit die Ergebnisse auseinanderliegen:

Die Jahresgrenze verdient einen eigenen Blick. Rechnet man die 1.200 Gin-Flaschen als Abfindungsbrennerei, sinkt die Steuer auf 3.433,92 €. Aber 3,36 hl A sind 112 % der erlaubten 3 hl A, und nach § 10 Abs. 3 AlkStG erlischt die Erlaubnis, wenn die Jahreserzeugung überschritten wird. Der Rechner zeigt diese Warnung direkt neben dem Betrag.

Der Spirituosen-Kalkulator läuft kostenlos im Browser und als Erweiterung für Chrome, Edge und Firefox. Sie geben Flaschengröße, Alkoholgehalt, Stückzahl, Satz, Entnahmetag und gegebenenfalls Verzugstage ein und sehen zehn Ergebnisse, ohne Konto und ohne Schlüssel. Die Daten bleiben im Browser. Wer jede Rechnung für Buchhaltung und Zoll-Ablage als CSV-Datei behalten und vor den Terminen erinnert werden möchte, schaltet die Vollversion frei.

Zum Vergleich: Ein Steuerberater darf nach § 13 StBVV für Zeitgebühren 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde berechnen.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich die Alkoholsteuer für meine Spirituosen 2026?

Der Spirituosen-Kalkulator rechnet Flaschengröße × Alkoholgehalt × Stückzahl in Hektoliter reinen Alkohol (hl A) um und multipliziert mit dem Satz aus § 2 AlkStG: 1.303 €, 1.022 € oder 730 € je hl A, bei Alkopops plus 5.550 €. Beispiel: 1.200 Flaschen à 0,7 l mit 40 % vol ergeben 3,36 hl reinen Alkohol; zum Regelsatz sind das 4.378,08 € Alkoholsteuer, 3,65 € je Flasche.

Für wen ist der Alkoholsteuer-Rechner gedacht?

Für Kleinbrennereien, Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer, Likör- und Ginmanufakturen, Weinhöfe mit Obstbrand sowie Importeure und Versandhändler in Deutschland, die eine Steueranmeldung beim Hauptzollamt abgeben. Wer Etiketten kalkuliert, Preislisten baut oder vor der Entnahme aus dem Steuerlager wissen will, wie viel Alkoholsteuer je Flasche anfällt, bekommt die Zahl in Sekunden, mit Frist und Säumniszuschlag.

Warum reicht ein Chatbot oder eine eigene Tabelle nicht?

Häufiger Fehler: Die Steuer wird auf Liter Flüssigkeit statt auf reinen Alkohol gerechnet, oder die Abfindungsbrennerei wird mit 730 € statt 1.022 € je hl A angesetzt; 730 € gilt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AlkStG nur für Verschlussbrennereien bis 4 hl A. Ein Chatbot kennt außerdem Ihren Entnahmetag nicht und rechnet weder den 10. des Folgemonats noch den Säumniszuschlag nach § 240 AO.

Was ist kostenlos und was kostet die Vollversion?

Kostenlos und ohne Schlüssel: alle zehn Ergebnisse im Browser, also reiner Alkohol je Flasche und gesamt, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Steuer gesamt und je Flasche, Anmeldefrist, Fälligkeit, Säumniszuschlag und Jahresgrenzen-Hinweis. Die Vollversion für $60 einmalig speichert jede Rechnung als CSV-Datei für Buchhaltung und Zoll-Ablage und erinnert per Fristalarm 30, 14 und 1 Tag vor dem Termin.

Was kostet es, die Alkoholsteuer vom Steuerberater rechnen zu lassen?

Nach § 13 StBVV darf ein Steuerberater für Zeitgebühren 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde verlangen, eine Stunde also 66 € bis 164 €. Monatliche Steueranmeldungen summieren sich schnell. Der Rechner liefert dieselbe Grundrechnung nach § 2 und § 19 AlkStG sofort im Browser; die Vollversion kostet $60 einmalig, ohne Abo, und bleibt für Ihre Unterlagen.

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